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Mit der Förderbekanntmachung der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft vom 15.09.2022 beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderung von „Fokusprojekten“ im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital. Um im Rahmen dieser Projekte relevante und aktuelle Themenfelder zu adressieren, sind für die nächstmögliche Einreichung von Skizzen insbesondere Projektvorschläge zu nachfolgenden Themen gewünscht:

  • Stärkung von IT-Dienstleistern und Systemhäusern als Multiplikatoren für mehr Cyberresilienz und digitale Souveränität im Mittelstand, z.B. durch Unterstützung bei der bedarfsgerechten Vermittlung und Umsetzung sicherer Lösungen in KMU. Zudem soll auf Seiten der Anwender bzw. KMU auch die Beschaffungskompetenz im Bereich sicherer Produkte gesteigert werden.
  • Entwicklung praxisnaher Ansätze zur Übersetzung von Cyberrisiken in wirtschaftlich bewertbare Unternehmensrisiken, um KMU ein besseres Verständnis ihrer tatsächlichen Risikolage und einer Einordnung gegenüber anderen Geschäftsrisiken zu ermöglichen. In diesem Kontext sollen KMU auch über Anforderungen und Mindeststandards hinsichtlich der Cybersicherheit aufgeklärt werden, die bspw. im Hinblick auf Cyberversicherungen, Kreditwürdigkeit und weitere Geschäftsprozesse zugrunde gelegt werden.
  • Sicherheit von Legacy-Systemen: Unterstützung von KMU bei der Sicherung alter Systeme, z.B. durch die Verknüpfung von KI-gestützter Code Analyse oder Port-Scans mit einem systematischen Risikomanagement auf Unternehmensebene.
Auch zu weiteren praxisnahen und zielgruppen- bzw. branchenspezifischen Themenfeldern und Problemstellungen im Bereich der Informations- und Cybersicherheit können Skizzen eingereicht werden. Ein besonderer Fokus der geförderten Projekte liegt zudem auf der Zielgruppe der Kleinstunternehmen, d. h. für Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden sowie gemeinnützige Unternehmen. Diese Unternehmen sollen – unter Berücksichtigung der speziellen Voraussetzungen, z. B. hinsichtlich der verfügbaren IT-Sicherheitsexpertise, gegebenen Infrastruktur und vorhandenen Ressourcen – bei der Umsetzung der wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützt werden.

Informationen zu aktuell geförderten Projekten und Themen finden sich hier.

 

Die Frist zur Einreichung von Skizzen läuft bis zum 01.02.2027. Die Einreichung erfolgt elektronisch beim Projektträger über die Web-Anwendung PT-Outline.

 

Ansprechpartner für Rückfragen:
DLR Projektträger
Matthias Hanschke
matthias.hanschke@dlr.de
0228 3821 2683

 

Bei der Einreichung einer Skizze im Rahmen des Förderaufrufs für Fokusprojekte im Rahmen der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ sowie bei der Durchführung der Projekte sollten nachfolgende Hinweise beachtet werden.

Diese Hinweise sind eine Arbeitserleichterung zur Ausgestaltung der Projektidee. Verbindlich ist die Förderbekanntmachung vom 15.09.2022.

Ein wichtiges Element der Fokusprojekte ist der aktive Wissenstransfer in die Zielgruppe: Fokusprojekte erarbeiten schnell erste Ergebnisse und beginnen den Transfer innerhalb von sechs Monaten (Förderbekanntmachung Ziffer 2.2.2). Dies ist in der Projektplanung dringend zu beachten und in der Skizze darzulegen. Im Hinblick auf die Gesamtlaufzeit der jeweiligen Projekte sollten idealerweise zwei Drittel der Projektlaufzeit für den Transfer genutzt werden. Dabei ist eine schrittweise Vervollständigung der Projektergebnisse innerhalb des Transferzeitraums möglich. Hinsichtlich des Transfers sollten bereits in der Skizze relevante Fragestellungen adressiert werden, bspw.:

  • Wie wird die Breitenwirksamkeit der erarbeiteten Ergebnisse in der Zielgruppe erreicht bzw. wie werden sie Unternehmen direkt vermittelt?
  • Wie und wofür sollen die Projektergebnisse praktisch von der Zielgruppe genutzt werden?
  • Auf welchen Wegen werden die Ergebnisse auch überregional und ggf. deutschlandweit für die spezifische Zielgruppe zugänglich gemacht und in dieser verbreitet?
  • Wie wird eine hochwertige User Experience bei Tools und anderen Ergebnissen sowie eine zielgruppengerechte Gestaltung von Qualifizierungsmaßnahmen gewährleistet?

 

Neben dem Transfer ist die spezifische Zielgruppe des jeweiligen Projektes darzustellen. Hier ist auch eine Fokussierung auf einzelne Branchen oder etwa Klein- und Kleinstunternehmen möglich.

Für den Transfer ist eine Konkretisierung der Zusammenarbeit und bestehenden Absprachen mit Dritten wie z. B. Multiplikatoren, der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand und den Mittelstand-Digital Zentren (ggf. durch Letter of Intent belegen) einerseits und die Darlegung des Alleinstellungsmerkmals andererseits in der Projektidee deutlich und nachvollziehbar darzustellen.

Festlegung SMARTer Projektziele - quantifizierte Zielzahlen: Die Ergebnisse und Transferaktivitäten (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Webinare, Pilotierungen, Praxiskooperationen mit entsprechender Verbreitung usw.) sollten als SMARTe Ziele auf Output- und Outcome-Ebene formuliert werden. Als Indikatoren können Zielzahlen hinterlegt werden. Auch für die Verstetigung, d. h. die weiterführende Nutzung der Projektergebnisse durch die Projektpartner im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital sowie durch Dritte nach Projektende, sind Ansatzpunkte zu entwickeln und im Projektverlauf zu konkretisieren.

Zusammenstellung des Konsortiums: Die Fokusprojekte dienen dem Forschungs- und Wissenstransfer. Entsprechend ist mindestens eine Forschungseinrichtung (gemäß FuEuI-Unionsrahmen) als Teil des Konsortiums erforderlich. Zudem muss im Konsortium adäquate (methodische) Expertise zum Wissenstransfer in die spezifische Zielgruppe vorliegen – nach Möglichkeit durch einen expliziten Transferpartner mit hinreichenden Kontakten und Netzwerken. Durch Unteraufträge kann weiterführende Expertise ergänzt werden, z. B. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder durch die Einbindung von Start-ups zur Adressierung innovativer Lösungen.

Förderfähigkeit: Bitte beachten Sie die Modalitäten in der Förderbekanntmachung unter Kapitel 3 zur Förderfähigkeit der einzelnen Projektpartner und ihrer Tätigkeiten. Ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten sind förderfähig. Wirtschaftliche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Individualberatung von Einzelnen, sind im Rahmen der Fokusprojekte nicht förderfähig. Fokusprojekte dürfen keine (wesentlichen) Elemente enthalten, wie sie vergleichbar marktüblich und gegen Entgelt auf dem Markt angeboten werden.

Auflistung der benötigten Projektmittel: Der Skizze muss eine tabellarische Auflistung pro Partner, unterteilt nach den wichtigsten Positionen (z. B. Personal, Investitionen, Unteraufträge, Sachmittel, Reisemittel, Sonstiges) beigefügt sein.