Frau mit Tablet-PC in Produktionshalle

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Das Bundesministerium hat am 19. Juli 2018 die Bekanntmachung zur Einrichtung eines „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Einzelhandel“ (PDF, 508 KB) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und das Kompetenzzentrum "Digitales Handwerk" bieten Unternehmerinnen und Unternehmern kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die ihre Fragen rund um den digitalen Wandel beantworten und anhand von Beispielen und Lösungen anderer Unternehmer anschaulich zeigen, wie sie digitale Technologien in ihrem Betrieb einführen können. Daneben bieten die Kompetenzzentren verschiedenste Qualifizierungsmaßnahmen und die Möglichkeit, eigene technische Entwicklungen oder Schnittstellen zu Produkten und Kunden auszutesten.

Das neue „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Einzelhandel“ soll den mittelständischen, in der Regel stationären Einzelhandel beim Strukturwandel unterstützen und konkrete Hilfestellung anbieten. Neben dem klassischen Einzelhandel als Hauptzielgruppe soll sich das neue Kompetenzzentrum auch an den B2B-Handel richten, da Online-Handel und Plattformtechnologien die Liefer- und Leistungsbeziehungen für KMU in vielen Bereichen verändern.

Die Dauer der Förderung ist auf maximal drei Jahre ab Bewilligung festgesetzt mit einer Option auf Verlängerung um maximal zwei Jahre.

Frist für die Online-Einreichung von Projektskizzen ist der 28. September 2018 um 12.00 Uhr. Details zu Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie zum Auswahl- und Förderverfahren entnehmen Sie der Bekanntmachung.