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Bundeswirtschaftsministerium erweitert Effizienzförderung für die Wirtschaft: Bessere Förderbedingungen für Klein- und Mittelständler und neuer Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz
Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an. Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert. Konkret geht es um die Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.
Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür brauchen wir eine energieeffiziente Wirtschaft und eine Senkung des Primärenergieverbrauchs unserer Volkswirtschaft.
Die aktuelle „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) ist das zentrale Förderprogramm des BMWi zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie. Mit mittlerweile über 10.000 Anträgen pro Jahr hat sich die EEW seit Einführung in 2019 als erfolgreiches Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Prozesswärme etabliert. Aufgrund des gestiegenen Ambitionsniveaus, insbesondere im Rahmen des Klimaschutzgesetztes, wird die EEW jetzt novelliert und erweitert. Erstmals werden auch Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz gefördert – weshalb das Programm in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) umbenannt wird.
Studien zeigen, dass durch den effizienteren Einsatz von Ressourcen ein enormes Potential zur Reduktion von Emissionen und Energieverbräuchen liegt. Die neue EEW hebt dieses Potential. Unter dem neuen Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind erstmalig u.a. Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (z.B. Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats.
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.
Erheblich verbessert wurden auch die Förderbedingungen in anderen Bereichen des Programms. So wird die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um 10 Prozentpunkte erhöht.
Auch die zweite Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“ wird deutlich erweitert. Die maximale Förderquote wird von 50% auf 60% angehoben und auch das Rundenbudget deutlich erhöht.
Weitere Verbesserungen, wie ein erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz und bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs ermöglichen zusätzliche CO2-Einsparungen.
Anträge auf Förderung können ab dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November beim VDI/VDE IT gestellt werden.
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin