ein aufgeschlagenes Buch

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Die wichtigsten Rechtsvorschriften auf einen Blick

Newsletter
Ein Newsletter darf nur verschickt werden, wenn der Empfänger vorher zugestimmt hat. Andernfalls verstößt der Absender gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Da der Absender den Nachweis der Zustimmung erbringen muss, empfiehlt sich das zweistufige „Double-Opt-in-Verfahren“: Nachdem er sich in den E-Mail-Verteiler eingetragen hat, erhält der Empfänger eine Mail, mit der er die Anmeldung bestätigen oder rückgängig machen kann.

Fotos aus Bilddatenbanken
So genannte „Stockfotos“, also Bilder, die bei Bilddatenbanken zu einem bestimmten Thema gesucht und zur Nutzung erworben werden können, dürfen auf einer Website oder in sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder Xing nur veröffentlicht werden, wenn diese Art der Verbreitung in der Lizenz ausdrücklich freigegeben ist. Im Unterschied zu einer gedruckten Publikation reicht es in den meisten Fällen nicht aus, den Copyright-Vermerk im Impressum der Website abzubilden, sondern er ist untrennbar mit dem Bild zu verbinden.

Bilder von Veranstaltungen
Hier gilt wie bei Printproduktionen: Abbildungen von Personen dürfen verwendet werden, wenn diese zuvor schriftlich ihr Einverständnis erteilt haben – mit nur wenigen anderen Ausnahmen, wo die Veröffentlichung auch ohne möglich ist. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hier sollten Sie sich vorher genau informieren, welche Bilder Sie einbinden dürfen.

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