Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pfeile rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Datenschutz-Grundverordnung: Das müssen Sie beachten
Einleitung
Ab dem 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit der DSGVO werden europaweit einheitliche Datenschutzanforderungen an personenbezogene Daten definiert. Damit gehen umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten einher.
Von der Personalakte bis zu den Kundendaten – personenbezogene Daten fallen im Unternehmen fast überall an. Umso weitreichender sind die Konsequenzen der DSGVO für den betrieblichen Prozess. Folgende Bereiche sind von der neuen Regelung besonders betroffen:
die Datenverarbeitung,
die Auftragsdatenverarbeitung,
organisatorische Maßnahmen mit Blick auf Dokumentations- und Informationsprozesse,
technische Maßnahmen.
Personenbezogene Daten schützen und sichern – die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Personenbezogene Daten dürfen weiterhin nur mit Erlaubnis des Betroffenen verarbeitet werden. Einwilligungen, die bereits vorliegen und heute noch rechtskonform sind, bleiben zunächst gültig. Kunden müssen jetzt aber ausführlicher über die geplante Verwendung der Daten informiert werden.
Wenn keine Einwilligung vorliegt, dürfen personenbezogene Daten nur im Ausnahmefall verwendet werden, sofern sie für die Vertragserfüllung erforderlich sind oder überwiegende, „berechtigte Interessen“ des Unternehmens vorliegen. Diese Interessensabwägung müssen Sie genau dokumentieren.
Wenn Sie externe Cloud-Dienste oder IT-Dienstleister für die Auftragsverarbeitung in Anspruch nehmen, müssen Sie sicherstellen, dass der Anbieter einen ausreichenden Datenschutz garantieren kann.
Alle Geschäftsprozesse rund um die Datenverarbeitung müssen dokumentiert und Dateninhaber detailliert und verständlich über die Verwendung ihrer Angaben aufgeklärt werden.
Auch einfache Datenpannen müssen gemeldet werden: Wenn Risiken für die Betroffenen nicht auszuschließen sind, muss das betroffene Unternehmen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informieren.