Vernetzte Welt

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Im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes dürfen Hersteller nur solche Produkte auf den Markt bringen, die die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Dabei müssen sie sowohl die bestimmungsgemäße als auch die vorhersehbare Verwendung eines Geräts berücksichtigen. Aber was ist schon vorhersehbar? Kundenfeedback bei Facebook oder Twitter kann Einblick in die Denkweise der Kunden geben: So berichtet ein Hobbygärtner, dass er keine Heckenschere braucht, weil er seine Hecke mit dem – hochgehobenen – Rasenmäher-Roboter stutzt. Auf diese Einsatzmöglichkeit wäre der Hersteller vermutlich nicht gekommen! Ähnliche „Tipps“ lassen sich übrigens auch im Beautyforum finden, wo zum Beispiel das Bügeleisen die Funktion eines Glätteisens übernimmt.

Das Produkthaftungsgesetz schreibt vor, dass Hersteller für jede denkbare Missbrauchsmöglichkeit konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen, mindestens jedoch Warnhinweise in die Bedienungsanleitung aufnehmen müssen. Im Fall „Rasenmäher“ könnte zum Beispiel ein automatischer Abschaltmechanismus entwickelt werden, der greift, sobald der Bodenkontakt fehlt. Wer die Diskussionen in den sozialen Medien regelmäßig verfolgt, kann sein Produkt kontinuierlich verbessern und dadurch Haftungsrisiken minimieren.

Online-Diskussionen analysieren
Analyse-Tools können helfen, um einen Überblick über die Diskussionen in den sozialen Medien zu erhalten: Diese Programme erfassen mittlerweile nicht nur Schlagworte, sondern auch den Tenor der Debatten. Ob sich eine umfassende Analyse lohnt, hängt natürlich von der Art des Produktes, aber auch von der Betriebsgröße und der Aktivität der Kunden in sozialen Netzwerken ab. Ein regelmäßiger Blick in thematisch passende Foren und Blogs lohnt sich auf jeden Fall, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, für welchen Gesprächsstoff das Produkt gerade sorgt.