Die Notwendigkeit, sich mit dem Thema IT-Compliance zu befassen, folgt aus der Verpflichtung der Geschäftsleitung, für den rechtskonformen Ablauf aller betrieblichen Vorgänge Sorge zu tragen. Für den häufigen Fall, dass der Betrieb in der Rechtsform der GmbH organisiert ist, obliegt die Pflicht dem Geschäftsführer. Dieser hat gem. § 43 GmbHG die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vorzunehmen. Verletzt er geltendes Recht und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, haftet er persönlich.
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