Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz

Mit der Digitalisierung wird die Arbeitswelt zeitlich flexibler. Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), so dass u. a. Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die maximale tägliche Arbeitszeit von 8-10 Stunden ebenso wie die Pausenzeiten von mindestens 30-45 Minuten sicherzustellen. Auch die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeitenden über Telefon, mobiles Internet, Cloud-Service etc. hat sich in diesen Grenzen zu bewegen, insbesondere was die Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach der täglichen Arbeitszeit anbelangt.