Das Jahr 2018 war das Jahr des Datenschutzes. Die EU-Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO) sorgte für gehörige Unruhe bei vielen Unternehmen. Spätestens ab dem Stichtag 25.05.2018 versuchten Betreiber von Internetseiten und Onlineshops DS-GVO-konforme Datenschutzerklärungen zu implementieren, um sich vor einer angeblich drohenden Abmahnwelle und den von Beratern mantraartig vorgetragenen drastisch ausgeweite-ten Bußgeldkatalogen und personell aufgerüsteter Aufsichts-behörden zu schützen. Auch wenn viele dieser Prophezeiungen nicht eintraten hatte die DSGVO-Panik etwas Gutes, denn viele Unternehmen machten sich das erste Mal Gedanken darüber, welche personenbezogenen Daten von ihren Internetpräsenzen an Dritte weitergeleitet werden und welche Rechtsgrundlage hierfür eigentlich besteht.
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